Blitzschutz für Solaranlagen: Normen und Installation in der Schweiz

Wann ist Blitzschutz Pflicht?

In der Schweiz ist ein äusserer Blitzschutz (Blitzableiter) gemäss den Brandschutzvorschriften der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) für bestimmte Gebäudetypen vorgeschrieben. Dazu gehören Gebäude über 25 m Höhe, Gebäude mit erhöhter Brandgefahr, öffentliche Gebäude mit Menschenansammlungen und exponierte Gebäude (freistehend auf Anhöhen).

Für typische Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser bis 25 m Höhe ist ein äusserer Blitzschutz in den meisten Kantonen nicht vorgeschrieben. Die Installation einer Solaranlage ändert daran nichts: Eine PV-Anlage erhöht das Einschlagrisiko nicht signifikant, da sie die Gebäudehöhe um maximal 15–20 cm erhöht.

Allerdings erhöht eine Solaranlage den potenziellen Schaden bei einem Blitzeinschlag, da die empfindliche Elektronik (Wechselrichter, Leistungsoptimierer, Monitoring) durch Überspannung zerstört werden kann. Ein innerer Überspannungsschutz ist daher auch ohne äusseren Blitzschutz dringend empfohlen und gehört bei seriösen Installateuren zum Standard.

Die Norm SN-EN 62305

Die europäische Norm EN 62305 (in der Schweiz als SN-EN 62305 übernommen) regelt den Blitzschutz von baulichen Anlagen in vier Teilen: Allgemeine Grundsätze, Risiko-Management, Schutz baulicher Anlagen und Schutz von elektrischen und elektronischen Systemen.

Für Solaranlagen sind insbesondere Teil 3 (externer Blitzschutz) und Teil 4 (interner Überspannungsschutz) relevant. Die Norm definiert, wie die Solaranlage in ein bestehendes Blitzschutzsystem integriert wird und welche Überspannungsschutzgeräte (SPD – Surge Protective Devices) einzusetzen sind.

Die wichtigsten Anforderungen der Norm für Solaranlagen umfassen: Trennungsabstand zwischen Blitzschutzanlage und PV-Komponenten (mindestens 0.5–1.0 m), Potentialausgleich aller metallischen Teile der PV-Anlage, Einsatz von SPD Typ 1 und Typ 2 auf der DC- und AC-Seite, und fachgerechte Erdung aller Montagegestelle.

Externer Blitzschutz und PV-Integration

Wenn ein Gebäude bereits über einen äusseren Blitzschutz verfügt, muss die Solaranlage in dieses System integriert werden. Die Integration umfasst mehrere Aspekte.

Trennungsabstand: Zwischen den Fangstangen/-leitungen des Blitzschutzes und den metallischen Teilen der PV-Anlage (Modulrahmen, Montagegestell, Kabel) muss ein Trennungsabstand eingehalten werden. Dieser beträgt je nach Blitzschutzklasse 0.5–1.0 m. Kann der Trennungsabstand nicht eingehalten werden, muss eine direkte Verbindung (Potentialausgleich) hergestellt werden – was aber das Risiko von Teilblitzströmen durch die PV-Anlage erhöht.

Potentialausgleich: Alle metallischen Teile der PV-Anlage (Montagegestell, Modulrahmen, Kabelwege) müssen über den Potentialausgleich mit der Blitzschutzanlage und der Gebäudeerdung verbunden werden. Dies verhindert gefährliche Spannungsunterschiede bei einem Blitzeinschlag.

Fangeinrichtungen: In einigen Fällen müssen zusätzliche Fangstangen installiert werden, um die PV-Module in den Schutzbereich der Blitzschutzanlage einzubeziehen. Die Fangstangen müssen den Trennungsabstand zu den Modulen einhalten und so positioniert sein, dass sie den gesamten Modulbereich schützen.

Überspannungsschutz (SPD)

Der Überspannungsschutz ist der wichtigste Schutzmechanismus für die Elektronik einer Solaranlage. Er schützt vor Überspannungen, die durch Blitzeinschläge in der Nähe (induzierte Überspannung) oder durch direkte Blitzeinschläge (Teilblitzströme) entstehen.

SPD Typ 1 (Blitzstromableiter): Schützt vor direkten Blitzströmen und wird am Gebäudeeintritt (Zählerkasten/Hauptverteilung) sowie am DC-Eingang des Wechselrichters installiert. Typ-1-SPDs können Blitzströme von 12.5–50 kA ableiten. Die Installation ist vorgeschrieben, wenn das Gebäude über einen äusseren Blitzschutz verfügt.

SPD Typ 2 (Überspannungsableiter): Schützt vor indirekten Überspannungen (induziert durch Blitzeinschläge in der Nähe) und wird am DC-Eingang und AC-Ausgang des Wechselrichters installiert. Typ-2-SPDs sind auch ohne äusseren Blitzschutz empfohlen und gehören bei allen professionellen Installationen zum Standard.

SPD Typ 3 (Feinschutz): Schützt empfindliche Elektronik (Monitoring, Datenlogger, Smart-Home-Systeme) vor Restspannungen. Wird direkt vor den zu schützenden Geräten installiert und ist optional, aber empfehlenswert für teure Elektronik.

Potentialausgleich

Der Potentialausgleich verbindet alle metallischen Teile eines Gebäudes und seiner Anlagen zu einem gemeinsamen Potenzial, um bei Blitzeinschlag gefährliche Spannungsunterschiede zu vermeiden. Für die Solaranlage umfasst der Potentialausgleich die Verbindung der Modulrahmen und Montagegestelle mit der Potentialausgleichsschiene des Gebäudes über einen Kupferleiter von mindestens 6 mm² Querschnitt.

Die Ausführung des Potentialausgleichs sollte von einem zertifizierten Elektriker nach den Vorgaben der NIN (Niederspannungs-Installationsnorm) und der SN-EN 62305 erfolgen. Die Verbindungen müssen korrosionsbeständig, mechanisch stabil und für die erwarteten Blitzströme dimensioniert sein.

Kosten des Blitzschutzes

Die Kosten für den Blitzschutz einer Solaranlage hängen vom Umfang der Massnahmen ab.

MassnahmeKosten (typisch)
Überspannungsschutz SPD Typ 2 (DC + AC)CHF 300–600
Überspannungsschutz SPD Typ 1 + 2CHF 600–1'200
PotentialausgleichCHF 200–500
Integration in bestehenden BlitzschutzCHF 500–1'500
Neuer externer Blitzschutz (falls nötig)CHF 3'000–8'000
Typisches EFH (SPD + Potentialausgleich)CHF 800–1'500

Die Investition lohnt sich: Ein Blitzschaden an einer ungeschützten Solaranlage kann schnell CHF 5'000–15'000 kosten (Wechselrichter, Module, Monitoring). Die Versicherung deckt den Schaden nur, wenn die Anlage den geltenden Normen entspricht – und dazu gehört ein angemessener Überspannungsschutz.

Installation durch zertifizierten Elektriker

Der Blitzschutz und Überspannungsschutz muss von einem konzessionierten Elektroinstallateur ausgeführt werden, der die relevanten Normen kennt und anwendet. Bei der Abnahme der Solaranlage durch das ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) oder den lokalen Netzbetreiber wird der korrekte Überspannungsschutz überprüft.

Empfehlenswert ist ein Installateur mit Erfahrung in der PV-Blitzschutzintegration, da die Kombination von Photovoltaik und Blitzschutz spezifisches Fachwissen erfordert. Fragen Sie nach Referenzen und Zertifizierungen (z.B. SES-geprüfter Solarteur, VSEI-Mitglied).

Versicherungsimplikationen

Eine normenkonform installierte Solaranlage mit adäquatem Überspannungsschutz ist über die kantonale Gebäudeversicherung gegen Blitz- und Überspannungsschäden versichert. Fehlt der Überspannungsschutz oder ist er nicht normgerecht ausgeführt, kann die Versicherung Leistungskürzungen vornehmen oder die Deckung ganz verweigern.

Zusätzlich zur Gebäudeversicherung empfiehlt sich eine spezifische PV-Versicherung (Allgefahrenversicherung), die auch Ertragsausfälle, Diebstahl und technische Defekte abdeckt. Die Prämien sind überschaubar (CHF 100–300/Jahr) und bieten umfassenden Schutz für die Investition.

Fazit

Blitzschutz für Solaranlagen ist in der Schweiz nicht generell vorgeschrieben, aber ein angemessener Überspannungsschutz (SPD Typ 2 auf DC- und AC-Seite) ist dringend empfohlen und gehört zum professionellen Standard. Die Kosten von CHF 800–1'500 für ein typisches EFH sind im Vergleich zum potenziellen Schaden gering. Lassen Sie den Blitzschutz immer von einem zertifizierten Elektriker ausführen und dokumentieren.

ST

SM Tech Redaktion

Fachleute der Solarbranche mit langjähriger Erfahrung in der Schweiz.

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